Hallenordnung

1.
Die Nutzung der JSW-Soccerhalle (kurz: Halle) ist nur nach Absprache mit dem für
die Verwaltung zuständigen Mitarbeiter (MA) des Jugendsport Wenau (JSW) möglich.
Die Dauer der Nutzung ist zwischen den Nutzern und dem MA festgelegt.
2.
Jede Nutzergruppe verfügt über eine benannte verantwortliche Person. Bei JSWMannschaften
ist dies der Trainer. Diese Person ist für die Einhaltung dieser Hallenordnung
und damit für den ordnungsgemäßen Ablauf in der Halle (einschl. Tribüne)
verantwortlich und gleichzeitig Ansprechpartner für die Servicekräfte des JSW.
3.
Beim Betreten der Halle erkennen alle Nutzer und Besucher diese Hallenordnung
an, die gut sichtbar im Eingangsbereich und im Zugang zur Halle aufgehängt ist. Es
dürfen keine JSW-Jugendlichen unbeaufsichtigt die Halle nutzen. Der Übungsleiter
betritt als erster die Halle.
4.
Das Betreten der Spielfläche ist nicht mit Schraub-/bzw. Aluminiumstollen erlaubt.
5.
Es ist nicht gestattet, sich als Zuschauer oder Spieler in das aufgehängte Netz auf
der langen Seite der Tribüne zu hängen. Zuschauer dürfen sich nur auf der langen
Tribünenseite aufhalten.
6.
Die Notausgänge sind frei von Gegenständen zu halten.
7.
Es ist nicht erlaubt, über die Bande an den Torseiten zu klettern.
8.
Es dürfen nur Bälle genutzt werden, die im Ballraum von JSW zur Verfügung gestellt
werden und mit JSW gekennzeichnet sind. Nutzung eigener, nicht hallengerechter
Bälle, ist nicht erlaubt.
9.
Zu Trainingszwecken darf nur die auf den Schaltern durch „T" gekennzeichnete
Beleuchtung eingeschaltet werden.
10.
Getränke dürfen nur im Eingangsbereich der Halle (vor der Tribüne) zu sich genommen
werden. Rauchen und Essen (auch nicht von Kleinigkeiten) ist in der Halle
nicht erlaubt. Glasflaschen dürfen nicht mit in die Halle gebracht werden.
11.
Jede Beschädigung ist nach der Nutzung der Halle entweder der Serviceperson des
JSW oder dem Technischen Leiter der Anlage (Hookway) zu melden.
12.
Einstellungen an der Heizung dürfen nur von MA des Jugendsport Wenau vorgenommen
werden.
13.
Den Nutzern ist es erlaubt, sämtliches Material aus dem Geräteraum zu nutzen.
14.
Die Tür zu Geräteraum ist während der Nutzung ständig geschlossen zu halten.
15.
Nach Beendigung der Hallennutzung hat die verantwortliche Person darauf zu achten,
dass das Licht und die Heizung ausgeschaltet sind. Der Geräteraum und die
Spielfläche sind aufgeräumt zu verlassen.